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Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung?

Die Kosten für die Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen zum Großteil, teilweise sogar zu 100 % gemäß §§ 20, 43 SGB V übernommen.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten häufig nach individueller Antragstellung.

Unser Angebot in den Bereichen Ernährungstherapie und Ernährungsberatung ist von gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse über Möglichkeiten einer Kostenübernahme. Benötigen Sie dabei Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nehmen Sie am Bonusprogramm Ihrer Krankenkasse teil? Wir bescheinigen Ihnen gerne die Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung in Ihrem Bonusheft.

Sie sind Unternehmer? Unternehmen können bis zu 500 € jährlich für jeden Mitarbeiter als präventive Betriebsausgaben geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?

§ 20 = Präventive Ernährungsberatung

Sie dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen. Es liegen keine Erkrankungen vor. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.

§ 43 = Ernährungstherapie

Sie dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen, die durch Ernährung beeinflussbar sind. Voraussetzung für eine Kostenbeteiligung ist eine medizinische Indikation sowie eine Empfehlung einer individuellen Ernährungsberatung / -therapie durch den behandelnden Arzt.

Kontakt

Dr. Reinhild Quade - Dr. Jörg Quade  - Tel.: +49 (0) 220691796750 - Fax: +49 (0) 220691796759 - E-Mail: info@ernaehrungstherapie-quade.de